Update im VW Abgasskandal

AmtsGericht Mönchengladbach: Minderung Des KaufPreises Nach Softwareupdate

Recht mit Anwalt - Neues Urteil im VW Abgasskandal

 

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einer von uns vertretenen Eigentümerin eines vom Abgasskandal betroffenen VW Caddy Recht gegeben, die den VW-Händler auf Minderung des Kaufpreises in Anspruch nahm.

 

Die VW-Anwälte - ein Anwalt für den verklagten VW-Händler und ein weiterer Anwalt vom VW-Konzern! - hatten in seitenlangen Ausführungen und 2 Gerichtsterminen immer wieder vorgetragen, ein etwaiger anfänglicher Mangel des Fahrzeugs, (der natürlich bestritten blieb), sei durch das Aufspielen des vom Kraftfahrtbundesamt genehmigten Softwareupdates beseitigt worden.

 

Die zuständige Richterin am Amtsgericht Mönchengladbach vernahm den Ehemann der Fahrzeughalterin als Zeugen. Dieser versicherte dem Gericht glaubhaft, dass der Wagen kurz nach dem Aufspielen des Softwareupdates anfing, bei Geschwindigkeiten ab 120 km/h zu ruckeln "als würde der Motor kurz Luft holen".

 

Das Amtsgericht Mönchengladbach gab daraufhin in seinem Urteil unserer Klage auf Minderung des Kaufpreises in Höhe von rund 3.500 Euro statt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin