Inklusion im Kindergarten - der integrative Kindergarten

Auch Kinder Mit Behinderungen haben Anspruch auf einen KindergartenPlatz

Recht mit Anwalt - Inklusion im Kindergarten

 

Gesunde Kinder haben ein Recht auf einen Kindergartenplatz. Dies gilt auch für Kinder mit einer Behinderung, die infolgedessen inklusionsbedürftig sind. Diesen Kindern wird häufig zu Unrecht ein Platz im Kindergarten verwehrt, obwohl in vielen Orten speziell an den Bedürfnissen solcher Kinder ausgerichtete integrative Kindergärten existieren.

 

Oft stehen die Eltern vor dem Problem, dass sie von den Behörden hin und her geschickt werden, weil kein Amt zuständig sein will. Das Jugendamt schickt die ratlosen Eltern zum Sozialamt - und umgekehrt. Das ist natürlich überhaupt nicht im Sinne des Gesetzes, das die Rechte von Kindern mit körperlichen und geistigen wie auch mit seelischen Behinderungen besonders schützt.

 

Michael Hennig

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Sozialrecht